AGB

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als Grundlage aller Verträge zwischen der/dem Auftraggebenden und dem Designbüro Muschiol, Kreuzbergstraße 8, 10965 Berlin. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

1. Urheberschutz und Nutzungsrechte

1.1 Das Designbüro Muschiol ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die die/der Auftraggebende liefert. Sollte das Designbüro Muschiol durch Dritte wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen werden, stellt die/der Auftraggebende das Designbüro Muschiol von der Haftung frei.
1.2 Der dem Designbüro Muschiol erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werks sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
1.3 Die Arbeiten (Entwürfe und Reinzeichnungen) vom Designbüro Muschiol sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
1.4 Bearbeitungen und sonstige Umgestaltungen der gestalterischen Leistungen des Designbüro Muschiol sind nur nach vorheriger Zustimmung und im Zweifel nur gegen Vergütung zulässig.
1.5 Die Werke vom Designbüro Muschiol dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrags nur der von der/vom Auftraggebenden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt die/der Auftraggebende mit der vollständigen Zahlung des Honorars.
1.6 Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen (z. B. für ein anderes Projekt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung von Designbüro Muschiol.
1.7 Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung von Designbüro Muschiol.
1.8 Über den Umfang der Nutzung steht das Designbüro Muschiol ein Auskunftsanspruch zu.
1.9 Auf den Vervielfältigungsstücken im Rahmen der Publikation ist das Designbüro Muschiol im branchenüblichen Rahmen zu nennen. Das Designbüro Muschiol hat das Recht, die für die/den Auftraggebende/n erstellten Werke und Abbildungen der Werke für seine Eigenwerbung zu verwenden.

2. Honorare

2.1 Eine unentgeltliche Tätigkeit, insbesondere die kostenfreie Schaffung von Entwürfen ist nicht berufsüblich.
2.2 Vorschläge und Weisungen der/des Auftraggebende/n aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf das Honorar; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
2.3 Sämtliche Angebote sind freibleibend. Das Designbüro Muschiol bietet ausschließlich Rahmenpreise an. Festpreise gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und unter dem Vorbehalt, dass die der Festpreisvereinbarung zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Geschmackliche Änderungen, Korrekturwünsche und nachträgliche Änderungen müssen von der/vom Auftraggebenden gesondert vergütet werden.
2.4 Bei mangelnder Qualität der Vorlagen der/des Auftraggebenden ist das Designbüro Muschiol dazu berechtigt, die Aufwertung dieser durch eigene oder Nachbearbeitung von Dritten ohne vorherige Anfrage an die/den Auftraggebenden durchzuführen und die dadurch entstehenden Mehraufwendungen gesondert in Rechnung zu stellen, sofern die Kosten für die Nachbearbeitung in einem vertretbaren Verhältnis zum gesamten Auftragswert stehen.
2.5 Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig, sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Designbüro Muschiol Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
2.6 Bei kundenseitig verzögerter Materiallieferung und bei entgegen der Mitwirkungspflicht ausbleibenden Rücksprachen ist die Designerin berechtigt, den Auftrag
zu kündigen und alle bis dato erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.
2.7 Honorare sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.
2.8 Alle Kreativleistungen sind Künstlersozialabgabepflichtig (KSK-Abgabe).

3. Zusatzleistungen, Neben- und Reisekosten

3.1 Für Reisen, die nach Abstimmung mit der/dem Auftraggebenden zwecks Durchführung des Auftrags oder der Nutzung erforderlich sind, werden die entstehenden Kosten
und Spesen berechnet.
3.2 Die Vergabe von kreativen Fremdleistungen (z. B. Textarbeit, Lektorat/Korrektorat, Fotografie, Übersetzung oder Illustration) oder die Vergabe vom Fremdleistungen im Zug der Nutzungsdurchführung (Bildbearbeitung, Druckausführung, Versand) nimmt das Designbüro Muschiol nur aufgrund einer mit der/dem Auftraggebenden getroffenen Vereinbarung in dessen Namen und auf dessen Rechnung vor.

3.3 Soweit das Designbüro Muschiol auf Veranlassung der/des Auftraggebenden Fremdleistungen im eigenen Namen vergibt, stellt die/der Auftraggebende das Designbüro Muschiol von hieraus resultierenden Verbindlichkeiten frei.
3.4 Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

4. Auftragsabwicklung

4.1 Die Auftragsbestätigung wird durch die Rechnung ersetzt, wenn der Auftrag unverzüglich ausgeführt wird und/oder die Dauer der Auftragsarbeiten aufgrund des Leistungsumfanges den Zeitraum von einer Woche nicht übersteigen. In diesem Fall ist die Rechnung gleichzeitig Auftragsbestätigung. Aufträge und sonstige Leistungen werden gemäß Beschreibung der/des Auftraggebenden durchgeführt.
4.2 Das Designbüro Muschiol ist berechtigt, von der/vom Auftraggebenden bestellte Arbeiten ganz oder teilweise von Dritten anfertigen zu lassen.
4.3 Das Designbüro Muschiol ist zu Teilleistungen berechtigt, die anteilig zu vergüten sind.
4.4 Sämtliche Leistungen sind grundsätzlich als Holschulden anzusehen und werden auf Wunsch der/des Auftraggebenden auf dessen Gefahr geliefert.

5. Haftung

5.1 Eine Haftung für die wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten wird vom Designbüro Muschiol nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.
5.2 Die/der Auftraggebende übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.
5.3 Soweit das Designbüro Muschiol auf Veranlassung der/des Auftraggebenden Fremdleistungen in dessen Namen und auf dessen Rechnung in Auftrag gibt, haftet es nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

5.4 Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt der/dem Auftraggebenden. Delegiert die/der Auftraggebende im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Designbüro Muschiol, stellt er es von der Haftung frei.
5.5 Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist eine Haftung vom Designbüro Muschiol nicht ausgeschlossen.

6. Lieferzeiten

6.1 Liefertermine bzw. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie vom Designbüro Muschiol ausdrücklich bestätigt werden.
6.2 Sind keine Liefertermine oder Fertigstellungstermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Liefer- oder Fertigstellungszeit, so beginnt diese mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie endet mit dem Tag, an dem die fertiggestellten Arbeiten durch eine Arbeitskraft vom Designbüro Muschiol oder einem beauftragten Dritten an die/den Auftraggebende/n übergeben oder zur Abholung bereitgestellt wird.
6.3 Für die Dauer der Prüfung der Entwürfe, Texte, digitalen Daten usw. ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an die/den Auftraggebende/n, bis zum Tage des Eintreffens seiner Stellungnahme.
6.4 Verlangt die/der Auftraggebende nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar erst mit Bestätigung der Änderung.
6.5 Für die Überschreitung der Lieferfrist ist das Designbüro Muschiol nicht verantwortlich, sofern diese durch Umstände, die das Designbüro Muschiol nicht zu vertreten hat, verursacht wird. Betriebsstörungen, sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung, der Transport und die Veröffentlichung abhängig sind – verursacht durch Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit und des Preises berechtigt die/den Auftraggebende/n nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder das Designbüro Muschiol für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

7. Lieferungsverzug

Bei Lieferungsverzug vom Designbüro Muschiol ist die/der Auftraggebende in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechtsmaßnahmen berechtigt. Der Ersatz von Verzugsschäden ist ebenso ausgeschlossen, wie der Ersatz von entgangenem Gewinn, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch das Designbüro Muschiol.

8. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die/der Auftraggebende hat die Ware umgehend auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Das Designbüro Muschiol hat das Recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

9. Eigentumsrecht Zwischenprodukt

9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Das Designbüro Muschiol braucht Datenträger, Dateien und Daten nur herauszugeben, soweit die Ausübung des eingeräumten Nutzungsrechts dies erfordert (§ 32 UrhG). Offene Daten werden aus rechtlichen Gründen (Drittlizenzen) grundsätzlich nicht herausgegeben. Besteht keine Herausgabepflicht und wünscht die/der Auftraggebende trotzdem, dass das Designbüro Muschiol ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

9.2 Zwischenprodukte deren Anfertigungen zur Erfüllung eines Auftrags nötig sind, verbleiben im Besitz vom Designbüro Muschiol, auch wenn diese gesondert in Rechnung gestellt werden. Für fremdes Material, das von der/vom Auftraggebenden zur Verfügung gestellt wurde und das nach Erledigung des Auftrags von der/vom Auftraggebenden nicht binnen vier Wochen abgefordert wird, übernimmt das Designbüro Muschiol keine Haftung.

10. Erfüllungsort

Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz von Designbüro Muschiol

11. Anwendbares Recht

Auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftraggebenden und Partnerorganisationen ist deutsches Recht anwendbar (in Übereinstimmung mit den Vorschriften des IPR).

12. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

Berlin, Stand 2021